Einkommensteuererklärung 2024 in Spanien – digital, deutschsprachig, professionell

Campaña de la Renta 2024: Jetzt Steuererklärung machen und Steuervorteile sichern!

Für in Spanien ansässige Steuerpflichtige steht sie wieder an – die alljährliche Campaña de la Renta. Zwischen dem 2. April und dem 30. Juni 2025 muss die spanische Einkommensteuererklärung (Modelo 100) für das Steuerjahr 2024 abgegeben werden.


Was für viele eine mühsame Pflicht ist, kann mit uns zu einer echten Chance werden: auf Rückerstattungen, rechtssichere Optimierung und digitale Bequemlichkeit – natürlich auf Deutsch.




Wer muss in Spanien eine Steuererklärung abgeben?


In Spanien ansässige Personen sind in vielen Fällen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, z. B. wenn:

    • das Jahreseinkommen über 22.000 € liegt (ein Arbeitgeber),

    • bei mehreren Arbeitgebern: mehr als 15.876 € brutto erzielt wurden,

    • Sie als Rentner/in mehr als 15.876 € brutto bezogen haben,

    • Kapitalerträge oder andere Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten,

    • Immobilien verkauft oder übertragen wurden,

    • Sie mehrere Einkunftsarten kombinieren (z. B. Arbeit + Vermietung),

    • Sie selbstständig tätig sind (immer abgabepflichtig).


Auch ohne Pflicht lohnt sich oft eine freiwillige Erklärung – z. B. zur Rückerstattung gezahlter Steuern.




Warum mit uns? – Ihr Steuerberater in Spanien, digital und deutschsprachig


Als spezialisierte, deutschsprachige Steuerkanzlei mit Sitz in Málaga betreuen wir Mandanten in ganz Spanien – einfach, sicher und vollständig online.


Unsere Stärken:


 Kompetente Beratung in Ihrer Sprache – verständlich & zuverlässig

📁 Sichere, papierlose Abwicklung über unser Mandantenportal

🔍 Gründliche Prüfung aller Steuervergünstigungen und Abzüge

💡 Individuelle Optimierung – keine Standardformulare, sondern echte Beratung

🌍 Spezialisiert auf internationales Steuerrecht (Deutschland, Österreich, Schweiz)


Ob Angestellte, Rentner, Vermieter oder Selbstständige – wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung heraus.




⏳ Fristen im Überblick – Campaña de la Renta 2024

    • Einreichungsbeginn: 2. April 2025

    • Deadline: 30. Juni 2025

    • Bei Lastschrifteinzug: spätestens 25. Juni 2025

    • Empfohlene Unterlagen-Übermittlung an uns: bis 10. Juni 2025




💶 Was kostet die Steuererklärung 2024?


Unsere Preisstruktur ist klar, transparent und fair. Das Grundhonorar für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beträgt:


👉 95,00 € netto (zzgl. 21 % IVA)


Inklusive:

    • Prüfung Ihrer Unterlagen

    • Einsicht in Ihre steuerlichen Vorabdaten

    • Berechnung & Optimierung Ihrer Steuerpflicht

    • Erstellung und elektronische Übermittlung der Erklärung (DIEZ-System)

    • Grundkorrespondenz mit Ihnen


Bei einfach gelagerten Fällen (z. B. Arbeitseinkommen bei einem Arbeitgeber) bleibt es in der Regel bei diesem Honorar.


🧩 Beispiel: Komplexere Einkommen


Mandant X hatte:

    • Gehalt aus Spanien

    • Mieteinnahmen in Deutschland

    • Kapitalerträge bei einem deutschen Broker

    • E-Auto-Kauf in Spanien (steuerlich relevant)


👉 Gesamthonorar: 237,50 € netto (zzgl. IVA)

Abhängig vom Aufwand – individuell & nachvollziehbar.




ℹ️ Rechtlich sicher & transparent


Unsere Preise richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand – nicht nach starren Tabellen. Vor Auftragserteilung sehen Sie alle Kosten klar aufgeschlüsselt. Es gibt keine versteckten Gebühren – versprochen.




📲 Jetzt online beauftragen – in wenigen Minuten!


Steuerpflicht in Spanien? Dann nutzen Sie unseren digitalen Service für die Campaña de la Renta 2024 – unkompliziert, effizient und deutschsprachig.


👉 Jetzt Einkommensteuererklärung 2024 beauftragen





www.steuerberater-spanien.es

Ihr zuverlässiger Partner für die Einkommensteuer in Spanien.

Digital. Verständlich. Deutschsprachig.